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   BGH, 22.09.1966 - III ZR 224/64   

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https://dejure.org/1966,5108
BGH, 22.09.1966 - III ZR 224/64 (https://dejure.org/1966,5108)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1966 - III ZR 224/64 (https://dejure.org/1966,5108)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1966 - III ZR 224/64 (https://dejure.org/1966,5108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung höherer als im Darlehensvertrag genehmigter Mieten bei gefördertem Wohnungsbau - Einschränkungen des Rechts zur fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages - Ausübung eines Kündigungsrechtes als Verstoß gegen Treu und Glauben - Vorliegen eines ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1966 - III ZR 224/64
    Darin liegt ein Verfahrensfehler (vgl. BGH DRiZ 1959, 252; 1962, 167).
  • BGH, 02.02.1967 - III ZR 193/64

    Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen -

    Diesem Beweisantrag brauchte jedoch das Berufungsgericht, obwohl die angebotenen Beweise für entscheidungserhebliche Tatsachen grundsätzlich zu erschöpfen sind (BGH DRiZ 1966, 381), nicht zu entsprechen, weil das Beweismittel untauglich war.
  • BGH, 10.01.1980 - III ZR 108/78

    Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag - Vorliegen eines tatsächlich

    Sofern sich die Behauptungen der Klägerin zu dem Verhalten des Beklagten im Hinblick auf die Übertragung und Nutzung des Verkaufserlöses als richtig erweisen, wird zu prüfen sein, ob die Klägerin, nachdem sie Kenntnis von diesen Vorgängen erlangt hatte, ihr Kündigungsrecht innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist ausgeübt hat (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1966 - III ZR 224/64, nicht veröffentlicht, und vom 11. März 1969 - III ZR 198/65 = WM 1969, 721, 723 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64

    Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft

    Grundsätzlich sind alle Beweise, die sich auf entscheidungserhebliche Tatsachen beziehen, zu erheben (BGH DRiZ 1966, 381).
  • LAG Köln, 17.12.1993 - 13 Sa 748/93

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarztes wegen

    In solchem Fall ist die Beweiserhebung nicht durchzuführen (vgl. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ; BGH, DRiZ 1959, 252 und DRiZ 1966, 381).
  • BGH, 16.03.1977 - IV ZR 136/76

    Verletzung der Pflicht zur Beweiserhebung zur Feststellung einer tatsächlichen

    Der Zivilrichter kann sich dabei an die das Ergebnis jahrzehntelanger Rechtsprechung enthaltene Vorschrift des § 244 Abs. 3 bis 5 StPO halten (BGH DRiZ 1966, 381; vgl. auch DRiZ 1959, 252 und 1962, 167).
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